Art. 4 GSchG

Begriffe

In diesem Gesetz bedeuten:
  1. a. Oberirdisches Gewässer: Wasserbett mit Sohle und Böschung sowie die tierische und pflanzliche Besiedlung;
  2. b. Unterirdisches Gewässer: Grundwasser (einschl. Quellwasser), Grundwasserleiter, Grundwasserstauer und Deckschicht;
  3. c. Nachteilige Einwirkung: Verunreinigung und andere Eingriffe, welche die Gestalt oder die Funktion eines Gewässers beeinträchtigen;
  4. d. Verunreinigung: Nachteilige physikalische, chemische oder biologische Veränderung des Wassers;
  5. e. Abwasser: Das durch häuslichen, industriellen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch veränderte Wasser, ferner das in der Kanalisation stetig damit abfliessende Wasser sowie das von bebauten oder befestigten Flächen abfliessende Niederschlagswasser;
  6. f. Verschmutztes Abwasser: Abwasser, das ein Gewässer, in das es gelangt, verunreinigen kann;
  7. g. Hofdünger: Gülle, Mist und Silosäfte aus der Nutztierhaltung;
  8. h. Abflussmenge Q347: Abflussmenge, die, gemittelt über zehn Jahre, durchschnittlich während 347 Tagen des Jahres erreicht oder überschritten wird und die durch Stauung, Entnahme oder Zuleitung von Wasser nicht wesentlich beeinflusst ist;
  9. i. Ständige Wasserführung: Abflussmenge Q347, die grösser als Null ist;
  10. k. Restwassermenge: Abflussmenge eines Fliessgewässers, die nach einer oder mehreren Entnahmen von Wasser verbleibt;
  11. l. Dotierwassermenge: Wassermenge, die zur Sicherstellung einer bestimm-ten Restwassermenge bei der Wasserentnahme im Gewässer belassen wird;
  12. m. Revitalisierung: Wiederherstellung der natürlichen Funktionen eines verbauten, korrigierten, überdeckten oder eingedolten oberirdischen Gewässers mit baulichen Massnahmen;
  13. n. Gewässerunterhalt: Regelmässig oder nach Schadenereignissen erforderliche Massnahmen für den Erhalt und die Wiederherstellung der natürlichen Funktionen der Gewässer und für den Erhalt des Hochwasserschutzes.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung, BG vom 16
    · 03.06.1960 · 8 Zitierungen
  2. 2
    Wassernutzungskonzession für Kleinwasserkraftwerk
    · 02.04.2014 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Restwassersanierung nach Art. 80 Abs. 1 GSchG
    · 15.11.2012 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Wassernutzungskonzession des Lungerersee-Kraftwerkes, Umweltverträglichkeitsprüfung und Sicherung angemessener Restwassermengen
    · 28.04.2000 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Eigentumsgarantie; Entschädigung wegen materieller Enteignung; Gewässerschutz
    · 08.07.1970 · 2 Zitierungen
  6. 6
    1. Begriff des Störers auf dem Gebiet des Gewässerschutzes (Erw. 2). 2. Angemessenheit einer Verfügung zum Schutz von Grundwasser (Erw. 3). 3. Ist die dem Pächter auferlegte Pflicht, einen Grundwasserteich einzuzäunen,…
    · 29.01.1965 · 2 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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