Art. 6 HVI
Sorgfaltspflicht
1 Von der Versicherung abgegebene Hilfsmittel sind sorgfältig zu gebrauchen.
2 Wird ein Hilfsmittel wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht vorzeitig gebrauchsuntauglich, so hat der Versicherte eine angemessene Entschädigung zu leisten.
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Ziff. 7.02* HVI Anhang (in der seit 1. März 1996 geltenden Fassung)5 Zitierungen
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2Kostenbeteiligung der versicherten Person bei vorzeitiger Gebrauchsuntauglichkeit2 Zitierungen
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31 Zitierungen
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4Art. 42 Abs. 1 und Abs. 2 IVG, Art. 36 Abs. 3 lit. a IVV: Anspruch auf Entschädigung wegen leichter Hilflosigkeit bei kompletter Paraplegie. - Bei der Prüfung der Hilfsbedürftigkeit in den einzelnen Lebensverrichtungen…0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Hilfsmittel, Hörgerät, Schadenersatzpflicht des Versicherten bei Verlust, Verrechnung mit Kostenübernahme für Ersatzhilfsmittel1 ZitierungenIV.2006.00220· 25.09.2006 · 1 Zitierungen
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Entschädigungspflicht der versichreten Person bei grobfahrlässigem Verlust eines Hörgeräts1 ZitierungenIV.2006.00387· 26.06.2006 · 1 Zitierungen
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Neueste BGer-Urteile
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