Art. 6 HVI

Sorgfaltspflicht

1 Von der Versicherung abgegebene Hilfsmittel sind sorgfältig zu gebrauchen.
2 Wird ein Hilfsmittel wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht vorzeitig gebrauchsuntauglich, so hat der Versicherte eine angemessene Entschädigung zu leisten.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Ziff. 7.02* HVI Anhang (in der seit 1. März 1996 geltenden Fassung)
    · 16.03.1998 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Kostenbeteiligung der versicherten Person bei vorzeitiger Gebrauchsuntauglichkeit
    · 28.08.2007 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 21 und 21bis IVG, Art. 7 und 8 HVI: Vergütung von Reparaturkosten. - Die verschiedenen Abgabe- bzw
    · 14.12.1987 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 42 Abs. 1 und Abs. 2 IVG, Art. 36 Abs. 3 lit. a IVV: Anspruch auf Entschädigung wegen leichter Hilflosigkeit bei kompletter Paraplegie. - Bei der Prüfung der Hilfsbedürftigkeit in den einzelnen Lebensverrichtungen…
    · 08.04.1991 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Hilfsmittel, Hörgerät, Schadenersatzpflicht des Versicherten bei Verlust, Verrechnung mit Kostenübernahme für Ersatzhilfsmittel
    IV.2006.00220
    · 25.09.2006 · 1 Zitierungen
  • Entschädigungspflicht der versichreten Person bei grobfahrlässigem Verlust eines Hörgeräts
    IV.2006.00387
    · 26.06.2006 · 1 Zitierungen
  • · 29.03.2007 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.