Art. 174 IPRG

1 Wird der ausländische Kollokationsplan nicht anerkannt, so ist ein Überschuss an die Gläubiger der dritten Klasse mit Wohnsitz in der Schweiz gemäss Artikel 219 Abs. 4 SchKG zu verteilen.
2 Das Gleiche gilt, wenn der Kollokationsplan nicht innert der vom Richter angesetzten Frist zur Anerkennung vorgelegt wird.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Internationales Konkursrecht; Prozessführungsbefugnis einer ausländischen Konkursverwaltung; internationale Zuständigkeit für die Beurteilung einer Widerklage
    · 18.02.2013 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Internationales Konkursrecht (Art. 166 ff
    · 21.09.2011 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Abtretung im schweizerischen Partikularkonkurs an die ausländische Konkursverwaltung (Art. 260 SchKG analog)
    · 11.07.2011 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 24.10.2011 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  • Kollokation im Partikularkonkurs
    · 11.03.2010 · 4 Zitierungen
  • Prozessführungsbefugnis des ausländischen Konkursverwalters
    · 18.02.2013 · 2 Zitierungen

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