Art. 198 IPRG

Für Klagen oder Begehren, die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes in erster Instanz hängig sind, bestimmt sich das anwendbare Recht nach diesem Gesetz.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Zuständigkeit für Scheidungsklage
    · 03.05.1990 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Internationale Zuständigkeit für den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Einrichtung der beruflichen Vorsorge; zeitlicher Anwendungsbereich des neuen Rechts
    · 18.12.2018 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Abtretung eines Erbanteils (Art. 635 Abs. 1 ZGB); anwendbares Recht
    · 14.12.1992 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Internationales Privatrecht
    · 20.07.1992 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

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