Art. 14 IRSG
Anrechnung der Haft
Für die Anrechnung der im Ausland erstandenen Untersuchungshaft oder der Haft, die durch ein Verfahren nach diesem Gesetz im Ausland veranlasst wurde, gilt Artikel 69 des Schweizerischen Strafgesetzbuches .
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Art. 69 und 110 Ziff. 7 StGB4 Zitierungen
-
2Ausschaffungshaft, Anrechnung auf die Freiheitsstrafe2 Zitierungen
-
3Anrechnung der Untersuchungshaft0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
1 Zitierungen06.01.2004 · 1 Zitierungen
-
0 Zitierungen20.06.2023 · 0 Zitierungen
-
Anrechnung der Untersuchungshaft und des vorzeitigen Strafvollzugs0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.