Art. 53 IRSG
Alibibeweis
1 Behauptet der Verfolgte, beweisen zu können, dass er zur Zeit der Tat nicht am Tatort war, so nimmt das BJ die gebotenen Abklärungen vor.
2 In klaren Fällen wird die Auslieferung verweigert. Andernfalls wird der ersuchende Staat unter Vorlage der entlastenden Beweise aufgefordert, innert kurzer Frist zu erklären, ob er das Ersuchen aufrechterhalten will.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Auslieferung an Deutschland; Alibibeweis, Art. 53 IRSG; Art. 3 EMRK97 Zitierungen
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2Auslieferung an Kasachstan; Art. 3 und Art. 6 EMRK; Art. 14 UNO-Pakt II; Art. 2 lit. a IRSG, Art. 35 IRSG, Art. 53 IRSG und Art. 80p IRSG10 Zitierungen
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3Art. 47 Abs. 1 lit. b und Art. 53 IRSG1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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23 Zitierungen
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21 Zitierungen29.05.2007 · 21 Zitierungen
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12 Zitierungen14.06.2012 · 12 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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