Art. 9 IRSG

Schutz des Geheimbereichs

Bei der Ausführung von Ersuchen richtet sich der Schutz des Geheimbereichs nach den Bestimmungen über das Zeugnisverweigerungsrecht. Für die Durchsuchung von Aufzeichnungen und die Siegelung gelten die Artikel 246–248 StPO sinngemäss.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anwaltsgeheimnis; Zulässigkeit kantonaler Rechtsmittel gegen Zwischenentscheide im Rechtshilfeverfahren; Entsiegelung und Durchsuchung von bei einem Anwalt beschlagnahmten Daten
    · 17.11.2000 · 42 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Entsiegelungsgesuch der Oberzolldirektion im Rechtshilfeverfahren, Zuständigkeit zum Entscheid
    · 06.01.2012 · 27 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Rechtshilfeweise Entsiegelung und Durchsuchung von Dokumenten und elektronischen Daten einer Anwaltskanzlei
    · 11.02.2004 · 24 Zitierungen
  4. 4
    · 31.10.1995 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Entsiegelungsgesuch; zuständige Behörde; Überweisung des Gesuchs an die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts
    · 20.04.2004 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 23.02.2010 · 12 Zitierungen
  • Rechtshilfe an Italien (B 123039)
    · 16.07.2004 · 9 Zitierungen
  • 15.01.2015 · 8 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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