Art. 43 IVG

Leistungen der Alters‑, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung

1 Witwen, Witwer und Waisen, welche sowohl die Anspruchsvoraussetzungen für eine Hinterlassenenrente der Alters- und Hinterlassenenversicherung als auch für eine Rente der Invalidenversicherung erfüllen, haben Anspruch auf eine ganze Invalidenrente. Es wird aber nur die höhere der beiden Renten ausgerichtet.
2 Sind die Anspruchsvoraussetzungen für ein Taggeld der Invalidenversicherung erfüllt oder übernimmt die Invalidenversicherung bei Eingliederungsmassnahmen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung überwiegend oder vollständig, so besteht kein Anspruch auf eine Rente der Invalidenversicherung. Der Bundesrat kann Ausnahmen vorsehen und Bestimmungen über die Ablösung des Taggeldes durch eine Rente erlassen.
3 Der Bundesrat erlässt Vorschriften zur Verhinderung von Überentschädigungen beim Zusammenfallen von mehreren Leistungen der Invalidenversicherung und von Leistungen dieser Versicherung mit solchen der Alters- und Hinterlassenenversicherung.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen ausgeglichenen Arbeitsmarkt
    · 25.10.2012 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 15.12.1981 · 4 Zitierungen
  3. 3
    Leistungen der Arbeitslosenversicherung bei rückwirkender Ausrichtung einer ganzen IV-Invalidenrente zufolge gleichzeitigen Anspruchs auf eine Invalidenrente der IV und auf eine Witwen- oder Witwerrente der AHV
    · 25.05.2010 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Umfang der Hinterlassenenleistung an die geschiedene Person
    · 17.04.2008 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 43 Abs. 2 IVG, Art. 24bis Abs. 1, 28 Abs. 3 und 35 Abs. 2 IVV. - Die Vorschriften über Leistungskumulation von Renten und Verpflegungs-/Unterkunftskosten sind auf Hilflosenentschädigungen sinngemäss anwendbar. - An…
    · 18.08.1982 · 2 Zitierungen
  6. 6
    Art. 35 Abs. 2, 36 Abs. 3 lit. d IVV. - Anspruch auf Hilflosenentschädigung nach Art. 36 Abs. 3 lit. d IVV, wenn der Versicherte sich im Sinne von Art. 35 Abs. 2 IVV in einer Anstalt aufhält: Die Entschädigung wegen lei…
    · 14.11.1985 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Invalidenversicherung (Invalidenrente)
    · 17.04.2013 · 5 Zitierungen
  • 17.05.2011 · 4 Zitierungen
  • Invalidenversicherung (Prozessvoraussetzung; Feststellungsinteresse)
    · 15.12.2010 · 4 Zitierungen

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