Art. 24 IVV
Wahlrecht und Verträge
1 Das EDI kann Zulassungsvorschriften nach Artikel 26bis Abs. 2 IVG erlassen. Das BSV kann eine Liste der zugelassenen Personen und Stellen führen.
2 Die Verträge nach Artikel 21quater Abs. 1 Bst. b IVG werden vom BSV abgeschlossen.
3 Für Personen und Stellen, die Eingliederungsmassnahmen durchführen, ohne einem bestehenden gesamtschweizerischen, durch das BSV abgeschlossenen Vertrag beizutreten, gelten die in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen als Mindestanforderungen der Invalidenversicherung im Sinne von Artikel 26bis Abs. 1 IVG und die festgesetzten Tarife als Höchstansätze im Sinne der Artikel 21quater Abs. 1 Bst. c und 27 Abs. 3 IVG.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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141 Zitierungen
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2Art. 2 Abs. 4 HVI, Ziff. 5.07 HVI Anhang: Bedeutung des vom Bundesamt für Sozialversicherung mit den Leistungserbringern per 1. April 1999 abgeschlossenen Tarifvertrages für die Hörgeräteabgabe30 Zitierungen
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39 Zitierungen
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4Kostenvergütung für stationäre Behandlungen im Rahmen medizinischer Eingliederungsmassnahmen2 Zitierungen
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5Art. 10 und 12 Abs. 2 SZV2 Zitierungen
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6Art. 19 Abs. 1 und 2 IVG, Art. 26bis Abs. 1 IVG, Art. 8 ff2 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Invalidenversicherung (vorinstanzliches Verfahren; Prozessvoraussetzung)7 Zitierungen
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Invalidenversicherung3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.