Art. 35 KLV

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Dreijährliche Überprüfung der Bedingungen für die Aufnahme in die Spezialitätenliste
    · 14.12.2015 · 46 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Gesetzliche Grundlage dieser Verordnungsbestimmung; massgebende Kriterien für die Beurteilung der Frage, wann (unzulässige) Publikumswerbung gegeben ist, sowie daran anknüpfende verwaltungsrechtliche Massnahmen.
    · 14.01.2003 · 28 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Auslandpreisvergleich; Toleranzmarge zum durchschnittlichen Fabrikabgabepreis der Referenzländer
    · 13.10.2016 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Dreijährliche Überprüfung der Bedingungen für die Aufnahme in die Spezialitätenliste; Bildung einer Vergleichsgruppe beim therapeutischen Quervergleich
    · 30.10.2017 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Dreijährliche Überprüfung der Bedingungen für die Aufnahme in die Spezialitätenliste; massgebender Vergleichspreis beim therapeutischen Quervergleich
    · 23.05.2017 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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