Art. 30 OG

Unzuständigkeit

1 Erachtet sich das Bundesgericht als nicht zuständig, so tritt es auf die Sache nicht ein.
2 Hat sich in einem Meinungsaustausch die Zuständigkeit einer anderen Behörde ergeben oder erscheint die Zuständigkeit einer anderen Bundesbehörde als wahrscheinlich, so überweist das Bundesgericht die Sache der betreffenden Behörde.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 4 BV, Art. 85 Abs. 2 lit. a AHVG: Überspitzter Formalismus
    · 23.11.1994 · 44 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Amtssprache im Beschwerdeverfahren gemäss Art. 17 ff
    · 12.05.1998 · 30 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    · 22.07.1976 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    · 04.01.1955 · 6 Zitierungen
  5. 5
    · 11.01.1954 · 6 Zitierungen
  6. 6
    · 11.02.1980 · 5 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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