Art. 73 OG
Ausnahme
Die Beschwerde ist unzulässig gegen Entscheide, die im Rahmen des Widerspruchsverfahrens gegen eine Marke getroffen worden sind.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 274d Abs. 2 und Art. 274f Abs. 1 OR0 Zitierungen
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2Eheschutzverfahren (Art. 169 ff0 Zitierungen
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3Öffentliche Beurkundung, Stellvertretung. 1. Art. 68 Abs. 1 lit. a OG0 Zitierungen
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4Nichtigkeitsbeschwerde in Zivilsachen0 Zitierungen
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5Prozess auf Anfechtung der Ehelichkeit (Art. 253 ff0 Zitierungen
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61. Eine einstweilige Verfügung in einem Zivilrechtsstreit ist eine der Nichtigkeitsbeschwerde nach Art. 68 OG unterliegende Zivilsache. 2. Anwendung des kantonalen statt des massgebenden eidgenössischen Rechtes (Art. 68…0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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slos abgeschrieben.0 Zitierungen
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0 Zitierungen06.09.2001 · 0 Zitierungen
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0 Zitierungen05.02.2001 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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