Art. 96 OG
Ausländisches Recht
Mit der Beschwerde kann gerügt werden:
- a. ausländisches Recht sei nicht angewendet worden, wie es das schweizerische internationale Privatrecht vorschreibt;
- b. das nach dem schweizerischen internationalen Privatrecht massgebende ausländische Recht sei nicht richtig angewendet worden, sofern der Entscheid keine vermögensrechtliche Sache betrifft.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Einsprache und Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen Nationalstrassenprojekte5 Zitierungen
-
2BGE 76_IV_1092 Zitierungen01.01.1950 · 2 Zitierungen
-
3Auskunftsrecht einer Versicherten über ihre bei der Unfallversicherung vorhandenen Personendaten1 Zitierungen
-
4Beschwerdefrist1 Zitierungen
-
5Art. 96 OG, Art. 269 BStP, Art. 73 VwVG. 1. In einem Strafverfahren wegen illegaler Einreise in die Schweiz ist die Rüge, dass eine Verurteilung wegen rechtswidrigen Betretens des Landes gegen Bestimmungen des Flüchtlin…1 Zitierungen
-
6Klage auf Leistungen der Versicherungskasse für das Personal der allgemeinen Bundesverwaltung. 1. Die Klage beim Bundesgericht richtet sich gegen die Eidgenossenschaft (Erw. 1). 2. Berechnung der Klagefrist, wenn die Ve…1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
-
0 Zitierungen28.02.2005 · 0 Zitierungen
-
0 Zitierungen27.02.2005 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.