Art. 115 OR
Aufhebung durch Übereinkunft
Eine Forderung kann durch Übereinkunft ganz oder zum Teil auch dann formlos aufgehoben werden, wenn zur Eingehung der Verbindlichkeit eine Form erforderlich oder von den Vertragschliessenden gewählt war.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 336c Abs. 2 OR, Art. 11 Abs. 3 AVIG. - Verlängerung des Arbeitsverhältnisses bei Erkrankung nach Kündigung des Arbeitsvertrages9 Zitierungen
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2Grundstückkauf8 Zitierungen
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3Arbeitsvertrag; Kündigungsschutz bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (Art. 336e Abs. 1 lit. b, 341 Abs. 1 OR)6 Zitierungen
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4BGE 75_II_1443 Zitierungen01.01.1949 · 3 Zitierungen
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5Grundstückkauf Rechtsnatur und Tragweite der Vereinbarung, der Kauf werde unter dem "Vorbehalt" der Erteilung von Baubewilligungen abgeschlossen (Erw. 2)1 Zitierungen
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6BGE 78_II_2211 Zitierungen27.05.1952 · 1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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8 Zitierungen01.09.2005 · 8 Zitierungen
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Kreditvertrag; Verrechnung8 Zitierungen
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Kaufvertrag7 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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