Art. 132 OR

Berechnung der Fristen

1 Bei der Berechnung der Frist ist der Tag, von dem an die Verjährung läuft, nicht mitzurechnen und die Verjährung erst dann als beendigt zu betrachten, wenn der letzte Tag unbenützt verstrichen ist.
2 Im Übrigen gelten die Vorschriften für die Fristberechnungen bei der Erfüllung auch für die Verjährung.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 9 Abs. 1 lit. a der VO II über die Unfallversicherung, Art. 20 Abs. 1 VwVG
    · 28.10.1977 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 03.12.1971 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    BGE 42_II_331
    06.07.1916 · 3 Zitierungen
  4. 4
    Berechnung der Frist von Art. 209 Abs. 3 ZPO
    · 13.08.2024 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    BGE 39_II_561
    02.10.1913 · 0 Zitierungen
  6. 6
    BGE 35_II_690
    11.12.1909 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • definitive Rechtsöffnung
    ZKBES.2020.22
    · 04.02.2020 · 1 Zitierungen
  • OG.2012.00042
    04.10.2013 · 1 Zitierungen
  • Streitigkeit aus öffentlich-rechtlichem Vertrag
    VB.2007.00098
    · 21.06.2007 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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