Art. 132 OR
Berechnung der Fristen
1 Bei der Berechnung der Frist ist der Tag, von dem an die Verjährung läuft, nicht mitzurechnen und die Verjährung erst dann als beendigt zu betrachten, wenn der letzte Tag unbenützt verstrichen ist.
2 Im Übrigen gelten die Vorschriften für die Fristberechnungen bei der Erfüllung auch für die Verjährung.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 9 Abs. 1 lit. a der VO II über die Unfallversicherung, Art. 20 Abs. 1 VwVG4 Zitierungen
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24 Zitierungen
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3BGE 42_II_3313 Zitierungen06.07.1916 · 3 Zitierungen
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4Berechnung der Frist von Art. 209 Abs. 3 ZPO0 Zitierungen
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5BGE 39_II_5610 Zitierungen02.10.1913 · 0 Zitierungen
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6BGE 35_II_6900 Zitierungen11.12.1909 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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definitive Rechtsöffnung1 ZitierungenZKBES.2020.22· 04.02.2020 · 1 Zitierungen
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OG.2012.000421 Zitierungen04.10.2013 · 1 Zitierungen
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Streitigkeit aus öffentlich-rechtlichem Vertrag1 ZitierungenVB.2007.00098· 21.06.2007 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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