Art. 146 OR
Ein Solidarschuldner kann, soweit es nicht anders bestimmt ist, durch seine persönliche Handlung die Lage der andern nicht erschweren.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Abtretung der Miete; Solidarität1 Zitierungen
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2Art. 253, 259 Abs. 1 OR1 Zitierungen
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30 Zitierungen
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4BGE 55_II_3100 Zitierungen10.09.1929 · 0 Zitierungen
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5BGE 53_II_5040 Zitierungen01.01.1927 · 0 Zitierungen
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6BGE 42_III_60 Zitierungen01.01.1916 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Entscheid Kantonsgericht, 10.01.20220 ZitierungenBES.2021.64· 10.01.2022 · 0 Zitierungen
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Prospekthaftung0 ZitierungenHG170097· 24.11.2020 · 0 Zitierungen
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Entscheid Handelsgericht, 10.07.20090 ZitierungenHG.2002.81· 10.07.2009 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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