Art. 154 OR

1 Ein Vertrag, dessen Auflösung vom Eintritte einer Bedingung abhängig gemacht worden ist, verliert seine Wirksamkeit mit dem Zeitpunkte, wo die Bedingung in Erfüllung geht.
2 Eine Rückwirkung findet in der Regel nicht statt.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Bedingte Abtretung
    · 30.05.2023 · 0 Zitierungen
  2. 2
    Art. 154 Abs. 1 OR: Unterstellung unter das Versicherungsobligatorium
    · 26.09.2000 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    BGE 35_II_561
    24.11.1909 · 0 Zitierungen
  4. 4
    BGE 33_II_223
    20.06.1907 · 0 Zitierungen
  5. 5
    BGE 32_II_649
    12.10.1906 · 0 Zitierungen
  6. 6
    BGE 30_II_220
    19.05.1904 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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