Art. 154 OR
1 Ein Vertrag, dessen Auflösung vom Eintritte einer Bedingung abhängig gemacht worden ist, verliert seine Wirksamkeit mit dem Zeitpunkte, wo die Bedingung in Erfüllung geht.
2 Eine Rückwirkung findet in der Regel nicht statt.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Bedingte Abtretung0 Zitierungen
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2Art. 154 Abs. 1 OR: Unterstellung unter das Versicherungsobligatorium0 Zitierungen
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3BGE 35_II_5610 Zitierungen24.11.1909 · 0 Zitierungen
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4BGE 33_II_2230 Zitierungen20.06.1907 · 0 Zitierungen
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5BGE 32_II_6490 Zitierungen12.10.1906 · 0 Zitierungen
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6BGE 30_II_2200 Zitierungen19.05.1904 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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3 Zitierungen29.07.2008 · 3 Zitierungen
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2 Zitierungen
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Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Luzern, Steuerperiode 20112 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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