Art. 172 OR

Hat ein Gläubiger seine Forderung zum Zwecke der Zahlung abgetreten ohne Bestimmung des Betrages, zu dem sie angerechnet werden soll, so muss der Erwerber sich nur diejenige Summe anrechnen lassen, die er vom Schuldner erhält oder bei gehöriger Sorgfalt hätte erhalten können.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Abtretung der Nachzahlung von Leistungen des Sozialversicherers an die bevorschussende Sozialhilfebehörde
    · 20.10.2008 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Gemischter Kauf-/Werkvertrag über ein Grundstück mit noch im Bau befindlichem Wohnhaus; Haftung für Sachmängel (Art. 18, 370 Abs. 3 und 371 Abs. 2 OR). 1. Auslegung einer Vertragsklausel, mit der vereinbart wird, alle b…
    · 17.02.1992 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Anfechtungsklage nach Art. 287 SchKG
    · 26.11.1959 · 1 Zitierungen
  4. 4
    Kauf, Abtretung, Wechselrecht, Berufung
    · 19.11.1963 · 0 Zitierungen
  5. 5
    Kontrahieren des Stellvertreters mit sich selbst. - Anwendung der einschlägigen Grundsätze auf den Fall, dass der Direktor einer Aktiengesellschaft einen ihm unterstellten Prokuristen anweist, Forderungen der Gesellscha…
    · 30.09.1963 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    BGE 55_III_80
    01.01.1929 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Invalidenversicherung
    · 20.10.2008 · 1 Zitierungen
  • Forderung
    HG210147
    · 01.07.2024 · 0 Zitierungen
  • 25.08.2016 · 0 Zitierungen

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