Art. 190 OR
1 Ist im kaufmännischen Verkehr ein bestimmter Lieferungstermin verabredet und kommt der Verkäufer in Verzug, so wird vermutet, dass der Käufer auf die Lieferung verzichte und Schadenersatz wegen Nichterfüllung beanspruche.
2 Zieht der Käufer vor, die Lieferung zu verlangen, so hat er es dem Verkäufer nach Ablauf des Termines unverzüglich anzuzeigen.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1BGE 51_II_3231 Zitierungen10.09.1925 · 1 Zitierungen
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2UN-Kaufrecht (CISG), Art. 51 CISG; teilweise Aufhebung des Vertrages; Vertragswidrigkeit der Ware; Verjährung; Beweislast0 Zitierungen
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3Schadenszins in der Vertragshaftung, Höhe und Berechnungszeitpunkt; kaufmännischer Verkehr (Art. 73, 104 Abs. 1 und 3, 106 OR)0 Zitierungen
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4Verzug des Verkäufers im kaufmännischen Verkehr0 Zitierungen
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5Kaufvertrag; Verzugsschaden (Art. 102 f. und Art. 107 ff0 Zitierungen
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6BGE 49_II_2080 Zitierungen01.01.1923 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Kaufvertrag1 Zitierungen
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Forderung0 ZitierungenHG210054· 22.03.2023 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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