Art. 190 OR

1 Ist im kaufmännischen Verkehr ein bestimmter Lieferungstermin verabredet und kommt der Verkäufer in Verzug, so wird vermutet, dass der Käufer auf die Lieferung verzichte und Schadenersatz wegen Nichterfüllung beanspruche.
2 Zieht der Käufer vor, die Lieferung zu verlangen, so hat er es dem Verkäufer nach Ablauf des Termines unverzüglich anzuzeigen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    BGE 51_II_323
    10.09.1925 · 1 Zitierungen
  2. 2
    UN-Kaufrecht (CISG), Art. 51 CISG; teilweise Aufhebung des Vertrages; Vertragswidrigkeit der Ware; Verjährung; Beweislast
    · 16.07.2012 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Schadenszins in der Vertragshaftung, Höhe und Berechnungszeitpunkt; kaufmännischer Verkehr (Art. 73, 104 Abs. 1 und 3, 106 OR)
    · 25.01.1996 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Verzug des Verkäufers im kaufmännischen Verkehr
    · 24.09.1990 · 0 Zitierungen
  5. 5
    Kaufvertrag; Verzugsschaden (Art. 102 f. und Art. 107 ff
    · 19.06.1990 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    BGE 49_II_208
    01.01.1923 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Kaufvertrag
    · 16.07.2012 · 1 Zitierungen
  • Forderung
    HG210054
    · 22.03.2023 · 0 Zitierungen

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