Art. 2 OR

Betreffend Nebenpunkte

1 Haben sich die Parteien über alle wesentlichen Punkte geeinigt, so wird vermutet, dass der Vorbehalt von Nebenpunkten die Verbindlichkeit des Vertrages nicht hindern solle.
2 Kommt über die vorbehaltenen Nebenpunkte eine Vereinbarung nicht zustande, so hat der Richter über diese nach der Natur des Geschäftes zu entscheiden.
3 Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Form der Verträge.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 06.03.1992 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    1. Art. 1, 2, 184 OR, Kauf gegen Vorauszahlung
    · 29.04.1958 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    BGE 54_II_300
    01.01.1928 · 6 Zitierungen
  4. 4
    Mäklervertrag (Art. 412 ff
    · 19.05.1964 · 5 Zitierungen
  5. 5
    Art. 2 Abs. 2 und 253 OR
    · 31.03.1982 · 4 Zitierungen
  6. 6
    Vielmehr wird vermutet, dass der Vertrag insoweit zustandegekommen sei, als die Parteien eine Einigung erzielt haben.
    · 07.06.1977 · 4 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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