Art. 217 OR

Bedingter Kauf und Eigentumsvorbehalt

1 Ist ein Grundstückkauf bedingt abgeschlossen worden, so erfolgt die Eintragung in das Grundbuch erst, wenn die Bedingung erfüllt ist.
2 Die Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes ist ausgeschlossen.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Bedingter Immobilienkauf (Art. 217 Abs. 1 OR); Verjährung des Bereicherungsanspruchs (Art. 67 Abs. 1 OR)
    · 28.03.2003 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Eintragung eines Grundstückkaufs im Grundbuch, wenn ein Vorkaufsrecht besteht (Art. 26 Abs. 2 GBV)
    · 05.12.1991 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    BGE 52_II_27
    17.02.1926 · 0 Zitierungen
  4. 4
    BGE 35_II_707
    20.11.1909 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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