Art. 270c OR
Anfechtung indexierter Mietzinse
Unter Vorbehalt der Anfechtung des Anfangsmietzinses kann eine Partei vor der Schlichtungsbehörde nur geltend machen, dass die von der andern Partei verlangte Erhöhung oder Herabsetzung des Mietzinses durch keine entsprechende Änderung des Indexes gerechtfertigt sei.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Mietvertrag; indexierte und gestaffelte Mietzinse (Art. 269b OR und Art. 269c OR)3 Zitierungen
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2Indexierte Mietzinse; Anpassungen nach Ablauf der Indexdauer0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Herabsetzung des Mietzinses; Kündigung2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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