Art. 422 OR

1 Wenn die Übernahme einer Geschäftsbesorgung durch das Interesse des Geschäftsherrn geboten war, so ist dieser verpflichtet, dem Geschäftsführer alle Verwendungen, die notwendig oder nützlich und den Verhältnissen angemessen waren, samt Zinsen zu ersetzen und ihn in demselben Masse von den übernommenen Verbindlichkeiten zu befreien sowie für andern Schaden ihm nach Ermessen des Richters Ersatz zu leisten.
2 Diesen Anspruch hat der Geschäftsführer, wenn er mit der gehörigen Sorgfalt handelte, auch in dem Falle, wo der beabsichtigte Erfolg nicht eintritt.
3 Sind die Verwendungen dem Geschäftsführer nicht zu ersetzen, so hat er das Recht der Wegnahme nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Gefälligkeitshandlungen ohne Rechtsbindungswillen
    · 21.10.2002 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Auftrag, nicht Dienstvertrag, das Schütteln eines Baumes für einen Nachbarn
    BGE 61_II_95
    · 01.01.1935 · 6 Zitierungen
  3. 3
    BGE 48_II_487
    01.01.1922 · 5 Zitierungen
  4. 4
    Ersatz von Erwerbsausfall bei Organspende
    · 23.06.2025 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    I. Berufung Schärer. 1. Berufung gegen Zwischenentscheid, Zulässigkeit
    · 20.05.1969 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Gerichtskosten im kantonalen Verfahren bei Rechtsverweigerungs- oder Rechtsverzögerungsbeschwerden auf dem Gebiet der Invalidenversicherung
    · 23.06.2025 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Architekturvertrag; Geschäftsführung ohne Auftrag; Honorar
    · 31.03.2008 · 3 Zitierungen
  • 21.10.2002 · 2 Zitierungen
  • Negative Feststellungsklage; Vermögensübertragung
    · 22.04.2025 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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