Art. 460 OR
1 Die Prokura kann auf den Geschäftskreis einer Zweigniederlassung beschränkt werden.
2 Sie kann mehreren Personen zu gemeinsamer Unterschrift erteilt werden (Kollektiv-Prokura), mit der Wirkung, dass die Unterschrift des Einzelnen ohne die vorgeschriebene Mitwirkung der übrigen nicht verbindlich ist.
3 Andere Beschränkungen der Prokura haben gegenüber gutgläubigen Dritten keine rechtliche Wirkung.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Zustellung einer Betreibungsurkunde (Art. 65 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG)0 Zitierungen
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2Auftrag an eine Bank zur Führung eines Kontokorrents0 Zitierungen
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3BGE 60_I_3860 Zitierungen01.01.1934 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Zession; Aktivlegitimation2 Zitierungen
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Berufliche Vorsorge0 Zitierungen
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Neueste BGer-Urteile
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