Art. 460 OR

1 Die Prokura kann auf den Geschäftskreis einer Zweigniederlassung beschränkt werden.
2 Sie kann mehreren Personen zu gemeinsamer Unterschrift erteilt werden (Kollektiv-Prokura), mit der Wirkung, dass die Unterschrift des Einzelnen ohne die vorgeschriebene Mitwirkung der übrigen nicht verbindlich ist.
3 Andere Beschränkungen der Prokura haben gegenüber gutgläubigen Dritten keine rechtliche Wirkung.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Zustellung einer Betreibungsurkunde (Art. 65 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG)
    · 04.01.1995 · 0 Zitierungen
  2. 2
    Auftrag an eine Bank zur Führung eines Kontokorrents
    · 18.06.1963 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    BGE 60_I_386
    01.01.1934 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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