Art. 677 OR

Tantiemen

Gewinnanteile an Mitglieder des Verwaltungsrates dürfen nur dem Bilanzgewinn entnommen werden und sind nur zulässig, nachdem die Zuweisung an die gesetzliche Reserve gemacht und eine Dividende von 5 Prozent oder von einem durch die Statuten festgesetzten höheren Ansatz an die Aktionäre ausgerichtet worden ist.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

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    Dividendenauszahlungen als massgebender Lohn? Die zur Qualifikation von Dividendenzahlungen an Verwaltungsräte entwickelte sog. "Nidwaldner Praxis" (dazu E. 2.4) berücksichtigt die steuerrechtliche Betrachtung nicht, un…
    · 05.06.2008 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Rückerstattung von an Mitglieder des Verwaltungsrates ausgerichteten Leistungen, soweit diese in einem offensichtlichen Missverhältnis zur Gegenleistung und zur wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft stehen (Art. 678 Ab…
    · 27.11.2014 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Aktiengesellschaft
    · 06.07.1965 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 12.10.2004 · 2 Zitierungen
  • Kostenentscheid
    ZKBES.2020.138
    · 29.06.2020 · 1 Zitierungen
  • Alters- und Hinterlassenenversicherung
    · 05.06.2008 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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