Art. 721 OR
Prokuristen und Bevollmächtigte
Der Verwaltungsrat kann Prokuristen und andere Bevollmächtigte ernennen.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1BGE 78_II_3691 Zitierungen01.01.1952 · 1 Zitierungen
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2BGE 67_I_3421 Zitierungen01.01.1941 · 1 Zitierungen
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31. Art. 165 Ziff. 1 und Art. 172 Abs. 1 StGB; Leichtsinniger Konkurs und Vermögensverfall, Anwendung auf juristische Personen0 Zitierungen
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4Art. 51 ff0 Zitierungen
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5Aktienrecht0 Zitierungen
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61. Art.721OR0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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OG.2013.000611 Zitierungen09.03.2017 · 1 Zitierungen
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Forderung0 ZitierungenHG200263· 01.07.2024 · 0 Zitierungen
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0 Zitierungen03.01.2022 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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