Art. 727c OR

Die Gesellschaften, die zur eingeschränkten Revision verpflichtet sind, müssen als Revisionsstelle einen zugelassenen Revisor nach den Vorschriften des Revisionsaufsichtsgesetzes vom 16. Dezember 2005 bezeichnen.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 20.01.1997 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Anfechtung der Wahl der Revisionsstelle
    · 12.10.2004 · 5 Zitierungen
  3. 3
    Art. 7 lit. h AHVV: Beitragsrechtliche Qualifikation des Entgelts eines nebenberuflichen Revisors einer AG. - Aktienrechtlicher Grundsatz der Unabhängigkeit der Kontroll- bzw. nunmehr Revisionsstelle nach früherem und n…
    · 30.09.1997 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Anfechtung der Wahl der Revisionsstelle (Art. 706 OR); Rechtsschutzinteresse
    · 26.04.2007 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Entzug der persönlichen Zulassung als Revisionsexperte sowie Gesuch des Einzelunternehmens um Zulassung als Revisionsexperte
    · 11.03.2011 · 7 Zitierungen
  • · 03.06.2010 · 7 Zitierungen
  • · 17.09.2010 · 6 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.