Art. 738 OR

Die aufgelöste Gesellschaft tritt in Liquidation, unter Vorbehalt der Fälle der Fusion, der Aufspaltung und der Übertragung ihres Vermögens auf eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Handelsregister; Zwangseintragung der Auflösung einer Genossenschaft trotz Widerruf des Auflösungsbeschlusses. 1. Prüfungsbefugnis der Handelsregisterbehörden
    · 07.12.1965 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Unentgeltliche Rechtspflege für juristische Personen
    · 22.05.2017 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Firmenrecht, unlauterer Wettbewerb
    · 09.05.1967 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Obergericht / Handelsgericht / 1. Kammer — HOR.2024.52
    HOR.2024.52
    · 11.12.2025 · 1 Zitierungen
  • Forderung
    HG210041
    · 13.12.2023 · 0 Zitierungen
  • Klageinreichung nach Konkurseröffnung; Nichteintreten
    · 07.09.2023 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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