Art. 822 OR

Austritt

1 Ein Gesellschafter kann aus wichtigem Grund beim Gericht auf Bewilligung des Austritts klagen.
2 Die Statuten können den Gesellschaftern ein Recht auf Austritt einräumen und dieses von bestimmten Bedingungen abhängig machen.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Ausschliessung aus einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Art. 822 Abs. 3 OR)
    · 11.06.1963 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Erwerb eigener Stammanteile; Austritt
    · 19.07.2021 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Rechtliches Gehör, Spruchreife
    · 17.07.2018 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • CACIV.2018.70
    CACIV.2018.70
    · 14.02.2019 · 1 Zitierungen fr
  • CACIV.2018.70
    06.02.1997 · 1 Zitierungen fr

Neueste BGer-Urteile

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