Art. 822 OR
Austritt
1 Ein Gesellschafter kann aus wichtigem Grund beim Gericht auf Bewilligung des Austritts klagen.
2 Die Statuten können den Gesellschaftern ein Recht auf Austritt einräumen und dieses von bestimmten Bedingungen abhängig machen.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Ausschliessung aus einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Art. 822 Abs. 3 OR)2 Zitierungen
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2Erwerb eigener Stammanteile; Austritt0 Zitierungen
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3Rechtliches Gehör, Spruchreife0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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CACIV.2018.701 ZitierungenCACIV.2018.70· 14.02.2019 · 1 Zitierungen fr
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CACIV.2018.701 Zitierungen06.02.1997 · 1 Zitierungen fr
Neueste BGer-Urteile
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