Art. 823 OR

Ausschluss

1 Liegt ein wichtiger Grund vor, so kann die Gesellschaft beim Gericht auf Ausschluss eines Gesellschafters klagen.
2 Die Statuten können vorsehen, dass die Gesellschafterversammlung Gesellschafter aus der Gesellschaft ausschliessen darf, wenn bestimmte Gründe vorliegen.
3 Die Vorschriften über den Anschlussaustritt sind nicht anwendbar.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Erwerb eigener Stammanteile; Austritt
    · 19.07.2021 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Rechtliches Gehör, Spruchreife
    · 17.07.2018 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Handelsregister; Zwangseintragung der Auflösung einer Genossenschaft trotz Widerruf des Auflösungsbeschlusses. 1. Prüfungsbefugnis der Handelsregisterbehörden
    · 07.12.1965 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Ausschluss eines Gesellschafters
    · 14.04.2020 · 1 Zitierungen
  • Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung trotz Eintrag im Handelsregister bejaht, da Status des Selbständigerwerbenden aufgegeben worden ist.
    AL.2008.00345
    · 30.11.2009 · 0 Zitierungen
  • Berufliche Vorsorge
    · 17.04.2009 · 0 Zitierungen

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