Art. 85 OR

1 Der Schuldner kann eine Teilzahlung nur insoweit auf das Kapital anrechnen, als er nicht mit Zinsen oder Kosten im Rückstande ist.
2 Sind dem Gläubiger für einen Teil seiner Forderung Bürgen gestellt, oder Pfänder oder andere Sicherheiten gegeben worden, so ist der Schuldner nicht berechtigt, eine Teilzahlung auf den gesicherten oder besser gesicherten Teil der Forderung anzurechnen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Teilleistungen (Art. 69 OR)
    · 28.08.2007 · 6 Zitierungen
  2. 2
    Definitive Rechtsöffnung; rückwirkende Anrechnung von Unterhaltsbeiträgen
    · 10.02.2009 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Löschung eines Pfandes im Grundbuch nach der Pfandverwertung (Art. 156 SchKG)
    · 04.12.1995 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    BGE 76_III_41
    26.06.1950 · 1 Zitierungen
  5. 5
    BGE 42_III_286
    01.01.1916 · 1 Zitierungen
  6. 6
    · 16.11.1954 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Werkvertrag; Bestellungsänderung
    · 25.03.2009 · 4 Zitierungen
  • 27.10.2003 · 3 Zitierungen
  • 01.02.2023 · 2 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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