Art. 885 OR

Jeder Genossenschafter hat in der Generalversammlung oder in der Urabstimmung eine Stimme.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    BGE 67_I_262
    01.01.1941 · 3 Zitierungen
  2. 2
    Genossenschaft; Verleihung des Stimmrechts an Nichtmitglieder (Art. 885 OR)
    · 04.06.2002 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Bankenkonkursrechtliche Liquidation einer Genossenschaft, die eine Buchungszentrale betreibt (Art. 1 Abs. 2, Art. 23ter Abs. 1, Art. 23quinquies und Art. 33 ff
    · 25.04.2006 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

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