Art. 885 OR
Jeder Genossenschafter hat in der Generalversammlung oder in der Urabstimmung eine Stimme.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1BGE 67_I_2623 Zitierungen01.01.1941 · 3 Zitierungen
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2Genossenschaft; Verleihung des Stimmrechts an Nichtmitglieder (Art. 885 OR)2 Zitierungen
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3Bankenkonkursrechtliche Liquidation einer Genossenschaft, die eine Buchungszentrale betreibt (Art. 1 Abs. 2, Art. 23ter Abs. 1, Art. 23quinquies und Art. 33 ff0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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1 Zitierungen
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1 Zitierungen04.06.2002 · 1 Zitierungen
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0 Zitierungen
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