Art. 9 OR
1 Trifft der Widerruf bei dem anderen Teile vor oder mit dem Antrage ein, oder wird er bei späterem Eintreffen dem andern zur Kenntnis gebracht, bevor dieser vom Antrag Kenntnis genommen hat, so ist der Antrag als nicht geschehen zu betrachten.
2 Dasselbe gilt für den Widerruf der Annahme.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Vertragsanfechtung wegen Irrtums oder Täuschung (Art. 23 ff8 Zitierungen
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2BGE 62_III_1254 Zitierungen05.09.1936 · 4 Zitierungen
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3Rückzug der Betreibung2 Zitierungen
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4Widerruf eines Einspracheverzichts0 Zitierungen
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5Schriftliches Steigerungsangebot (Art. 58 Abs. 4 VZG)0 Zitierungen
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6BGE 37_I_430 Zitierungen30.03.1911 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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1 Zitierungen12.09.2022 · 1 Zitierungen
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Obergericht / Zivilgericht / 1. Zivilkammer — ZVE.2021.451 ZitierungenZVE.2021.45· 15.02.2022 · 1 Zitierungen
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1 Zitierungen11.06.2021 · 1 Zitierungen
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