Art. 28 PatG

Die Nichtigkeitsklage steht jedermann zu, der ein Interesse nachweist, die Klage aus Artikel 26 Abs. 1 Bst. d indessen nur dem Berechtigten.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Patentrechtliche Nichtigkeitsklage, erforderliches Feststellungsinteresse (Art. 28 PatG). 1. Fehlt das Feststellungsinteresse, so ist die Klage nicht abzuweisen, sondern darauf nicht einzutreten (E. 1). 2. Voraussetzung…
    · 24.01.1990 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 08.06.1983 · 1 Zitierungen
  3. 3
    Klagerecht des Verbandes. 1. Aus eigenem Recht kann ein Verband klagen, wenn er selber durch eine unzulässige Wettbewerbsbehinderung geschädigt oder gefährdet wird (E. 1). 2. Nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes kann er…
    · 27.09.1977 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Rechtsfolgen (Erw. 5). 3. Verwechselbarkeit zwischen der Individualmarke SILVA THINS und der Kollektivmarke SILVA; gänzliche Warenverschiedenheit, Verstoss der Kollektivmarke gegen ältere Rechte Dritter (Erw. 6-9)?
    · 03.04.1973 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Nichtigkeitsklage gutgeheissen; fehlende erfinderische Tätigkeit
    O2023_007
    · 17.01.2025 · 0 Zitierungen
  • Patentrecht; Zwischenentscheid
    · 18.06.2024 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  • Nichtigkeitsklage abgewiesen
    O2022_007
    · 05.03.2024 · 0 Zitierungen

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