Art. 73 PatG

1 Wer eine der in Artikel 66 genannten Handlungen absichtlich oder fahrlässig begeht, wird dem Geschädigten nach Massgabe des Obligationenrechts zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
2 …
3 Die Schadenersatzklage kann erst nach Erteilung des Patents angehoben werden; mit ihr kann aber der Schaden geltend gemacht werden, den der Beklagte verursacht hat, seit er vom Inhalt des Patentgesuchs Kenntnis erlangt hatte, spätestens jedoch seit dessen Veröffentlichung.
4 …

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Auskunftspflicht, Gewinnherausgabe und Schadenersatz als Folgen von Patentverletzungen. 1. Art. 66 lit. b und d PatG
    · 16.03.1971 · 3 Zitierungen
  2. 2
    Schadenersatz bei Verletzung von Patentrechten, Lizenzanalogie (Art. 73 PatG)
    · 19.12.2005 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Patentrecht
    · 02.10.1984 · 1 Zitierungen
  4. 4
    Arrestvollzug (Art. 275 SchKG); Patentschutzvertrag mit Liechtenstein; Verarrestierung von Patenten
    · 13.05.2016 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Sachliche Zuständigkeit des Bundespatentgerichts für gegen den Staat gerichtete Patentverletzungsklagen
    · 05.02.2013 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Derogatorische Kraft des Bundesrechts; bundesrechtlicher Klageanspruch. 1. Die Missachtung der derogatorischen Kraft des Bundesrechts ist in Angelegenheiten des Bundesprivatrechts mit Berufung oder zivilrechtlicher Nich…
    · 01.05.1990 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Abweisung der Klage; keine Verletzung
    O2019_004
    · 06.10.2020 · 1 Zitierungen
  • Patentverletzung; Zuständigkeit
    · 05.02.2013 · 1 Zitierungen
  • Patentrecht
    · 19.12.2005 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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