Art. 4 PrHG

Fehler

1 Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man unter Berücksichtigung aller Umstände zu erwarten berechtigt ist; insbesondere sind zu berücksichtigen:
  1. a. die Art und Weise, in der es dem Publikum präsentiert wird;
  2. b. der Gebrauch, mit dem vernünftigerweise gerechnet werden kann;
  3. c. der Zeitpunkt, in dem es in Verkehr gebracht wurde.
2 Ein Produkt ist nicht allein deshalb fehlerhaft, weil später ein verbessertes Produkt in Verkehr gebracht wurde.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Produktehaftpflicht; Mangel (Art. 4 PrHG); Beweis
    · 19.12.2006 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Produktehaftpflicht; ersatzfähiger Schaden (Art. 1 PrHG); Nachweis eines Fabrikationsfehlers (Art. 4 Abs. 1 PrHG); Ausnahme von der Haftung nach Art. 5 Abs. 1 lit. e PrHG
    · 18.03.2011 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Produktewarnung und Rückruf eines fehlerhaften Feuerlöschers: Art. 3, 4, 4b, 6, 10 und 11 STEG (aufgehoben); Art. 21 Abs. 1 PrSG; Art. 1 und 4 PrHG; Art. 1 Abs. 1 lit. g, Art. 5 und Anhang 1 Ziff. 3.3.1.b Druckgerätever…
    · 05.09.2013 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Haftung des Geschäftsherrn aus Schäden für Produktemängel
    · 25.01.2006 · 3 Zitierungen
  • 05.01.2015 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  • Fehlerhafte Feuerlöscher "A.________"
    · 05.09.2013 · 2 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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