Art. 103 SchKG
1 Das Betreibungsamt sorgt für das Einheimsen der Früchte (Art. 94 und 102).
2 Im Falle des Bedürfnisses sind die Früchte zum Unterhalt des Schuldners und seiner Familie in Anspruch zu nehmen.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1BGE 64_III_1053 Zitierungen01.01.1938 · 3 Zitierungen
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2Arrestierung und Pfändung der Erträgnisse eines dem Schuldner gehörenden Grundstücks2 Zitierungen
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3Wirkungen des Arrestvollzuges2 Zitierungen
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4BGE 73_III_1222 Zitierungen09.10.1947 · 2 Zitierungen
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5BGE 65_III_952 Zitierungen07.09.1939 · 2 Zitierungen
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6BGE 65_III_202 Zitierungen01.01.1939 · 2 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Pfändung (Einzug von Mietzinsen)0 Zitierungen
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0 Zitierungen18.03.2013 · 0 Zitierungen
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Klage auf Lastenbereinigung0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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