Art. 184 SchKG

Eröffnung des Entscheides. Klagefrist bei Hinterlegung

1 Der Entscheid über die Bewilligung des Rechtsvorschlags wird den Parteien sofort eröffnet.
2 Ist der Rechtsvorschlag nur nach Hinterlegung des streitigen Betrages bewilligt worden, so wird der Gläubiger aufgefordert, binnen zehn Tagen die Klage auf Zahlung anzuheben. Kommt der Gläubiger dieser Aufforderung nicht nach, so wird die Hinterlage zurückgegeben.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 11.11.1964 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Staatsrechtliche Beschwerde
    · 02.10.1968 · 1 Zitierungen
  3. 3
    Rechtsvorschlag in der Wechselbetreibung; Hinterlegung der Forderungssumme (Art. 182 Ziff. 4 SchKG)
    · 25.05.1984 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    · 09.07.1969 · 0 Zitierungen

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