Art. 3 SchKG
Die Besoldung der Betreibungs- und der Konkursbeamten sowie ihrer Stellvertreter ist Sache der Kantone.
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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11 Zitierungen
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2Administrative Aufsicht über die Betreibungsämter0 Zitierungen
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3Er begründet keinerlei Vorzugsrecht materieller Natur0 Zitierungen
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4Organisation der Konkursämter (Art. 1 ff0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Neue Aargauische Betreibungssoftware; Ausnahmebewilligung0 Zitierungen
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Forderung aus verwaltungsrechtlichem Vertrag0 ZitierungenPK.2005.00004· 21.02.2007 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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