Art. 3 SchKG

Die Besoldung der Betreibungs- und der Konkursbeamten sowie ihrer Stellvertreter ist Sache der Kantone.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 08.04.1999 · 1 Zitierungen
  2. 2
    Administrative Aufsicht über die Betreibungsämter
    · 24.10.2014 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Er begründet keinerlei Vorzugsrecht materieller Natur
    · 31.07.1990 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Organisation der Konkursämter (Art. 1 ff
    · 20.02.1988 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Neue Aargauische Betreibungssoftware; Ausnahmebewilligung
    · 24.10.2014 · 0 Zitierungen
  • Forderung aus verwaltungsrechtlichem Vertrag
    PK.2005.00004
    · 21.02.2007 · 0 Zitierungen

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