Art. 82 SSV
Leiteinrichtungen
1 Leiteinrichtungen verdeutlichen den Verlauf der Strasse oder kennzeichnen ständige Hindernisse neben und über der Fahrbahn, die den sicheren Verkehrsablauf gefährden, namentlich bei schlechten Sichtverhältnissen. Wo der Strassenverlauf leicht erkennbar ist, muss er auf Seitenflächen nicht gekennzeichnet werden.
2 Leitmarken sind wie folgt ausgestaltet:
- a. Stirnflächen von Hindernissen wie vorspringende Hausecken oder Tunneleingänge tragen schwarz-weisse, schräg zur Fahrbahn geneigte Streifen;
- b. Seitenflächen wie Randmauern, Trottoirränder oder Tunnelwände tragen schwarz-weisse, senkrechte Streifen oder ein senkrecht gestreiftes Längs-band;
- c. Hindernisse wie Pfosten, Masten, oder Bäume tragen schwarz-weisse, waagrechte Streifen;
- d. Hindernisse über der Fahrbahn werden durch schwarz-weisse, senkrechte Streifen gekennzeichnet.
3 Die dauerhaften Leiteinrichtungen «Leitpfosten rechts» (7.05) und «Leitpfosten links» (7.06) sind weisse Rundpfosten oder Dreieckpfosten. Rundpfosten haben einen waagrechten schwarzen Streifen, Dreieckpfosten einen zur Fahrbahn geneigten schwarzen Streifen. Leitpfosten werden entlang der Fahrbahn angebracht. Auf Autobahnen und Autostrassen werden ausschliesslich Dreieckpfosten verwendet.
4 Der Leitpfosten rechts trägt einen weissen rechteckigen senkrecht angebrachten Rückstrahler, der Leitpfosten links zwei weisse runde übereinander angeordnete Rückstrahler. Auf richtungsgetrennten Strassen und Strassen ohne Gegenverkehr trägt ein allfälliger Leitpfosten links einen weissen senkrechten Rückstrahler.
5 Die dauerhafte Leiteinrichtung «Leitpfeil» (7.07) besteht aus weissen Pfeilspitzen auf schwarzem Grund. Er wird angebracht, wenn der Strassenverlauf mit Leitpfosten nicht ausreichend gekennzeichnet werden kann. Mehrteilige Leitpfeile werden insbesondere im Bereich von Verzweigungen, einfache und abgestufte Leitpfeile im Bereich von Kurven verwendet.
6 Die dauerhafte Leiteinrichtung «Inselpfosten» (7.08) trägt schwarz-weisse oder schwarz-gelbe waagrechte Streifen. Sie wird auf Haupt- und Nebenstrassen namentlich zur Kennzeichnung von Verkehrsinseln verwendet.
7 Die dauerhafte Leiteinrichtung «Verkehrsteiler» (7.09) kann bei Fahrbahntrennungen auf Autobahnen und Autostrassen verwendet werden.
8 Auf fahrenden oder auf der Fahrbahn stehenden Fahrzeugen können gelbe Abweispfeile in lichttechnischer Ausführung verwendet werden.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 3 Abs. 2, 27 Abs. 1 SVG4 Zitierungen
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2Art. 3 Abs. 4 SVG. 1. Der Strafrichter ist unter gewissen Voraussetzungen zur Überprüfung der Rechtsbeständigkeit - unter Ausschluss der Angemessenheit - einer Verwaltungsverfügung (in casu Parkreservation) befugt (Erw.…4 Zitierungen
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3Art. 76 Abs. 2, 2. Satz SSV1 Zitierungen
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4Verkehrsbeschränkungen auf einer Bergstrasse; Grundsatz der Verhältnismässigkeit. 1. Art. 3 Abs. 4 SVG und Art. 82 SSV verpflichten zur Verhältnismässigkeit0 Zitierungen
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50 Zitierungen
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60 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Zur Frage der Reservierung von Parkplätzen, die sich auf öffentlicher Strasse befinden, für die Verwaltung1 ZitierungenZZ.1978.16· 04.04.1974 · 1 Zitierungen
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Obergericht / Strafgericht / Berufungskammern — SST.2021.2580 ZitierungenSST.2021.258· 15.03.2022 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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