Art. 81 StGB

1 Der Gefangene ist zur Arbeit verpflichtet. Die Arbeit hat so weit als möglich seinen Fähigkeiten, seiner Ausbildung und seinen Neigungen zu entsprechen.
2 Der Gefangene kann mit seiner Zustimmung bei einem privaten Arbeitgeber beschäftigt werden.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Arbeitspflicht im Straf- und Massnahmenvollzug
    · 18.07.2013 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Beitragszeit; Personen im Freiheitsentzug
    · 22.01.2019 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    BGE 79_IV_4
    24.02.1953 · 1 Zitierungen
  4. 4
    BGE 78_IV_19
    09.11.1951 · 1 Zitierungen
  5. 5
    BGE 71_IV_18
    26.01.1945 · 1 Zitierungen
  6. 6
    · 11.07.1975 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Invalidenversicherung
    · 25.10.2007 · 14 Zitierungen
  • Ergänzungsleistung zur AHV/IV
    · 30.05.2008 · 7 Zitierungen
  • 17.06.2008 · 6 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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