Art. 96 StGB

Die Kantone stellen für die Dauer des Strafverfahrens und des Strafvollzugs eine soziale Betreuung sicher, die freiwillig in Anspruch genommen werden kann.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 09.06.1978 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    BGE 78_IV_223
    11.10.1952 · 1 Zitierungen
  3. 3
    Erziehungsmassnahmen. 1. Für die Konkretisierung des Begriffs der Nichtbewährung gemäss Art. 97 Abs. 2 StGB sind die in den Art. 94 Ziff. 2 Abs. 1, Art. 95 Ziff. 5 und Art. 96 Ziff. 3 StGB verwendeten Umschreibungen her…
    · 08.02.1991 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    · 07.12.1954 · 0 Zitierungen

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