Art. 126 CrimPC
Entscheid
1 Das Gericht entscheidet über die anhängig gemachte Zivilklage, wenn es die beschuldigte Person:
- a. schuldig spricht;
- b. freispricht und der Sachverhalt spruchreif ist.
2 Die Zivilklage wird auf den Zivilweg verwiesen, wenn:
- a. das Strafverfahren eingestellt wird; abis. darüber nicht im Strafbefehlsverfahren entschieden werden kann;
- b. die Privatklägerschaft ihre Klage nicht hinreichend begründet oder beziffert hat;
- c. die Privatklägerschaft die Sicherheit für die Ansprüche der beschuldigten Person nicht leistet;
- d. die beschuldigte Person freigesprochen wird, der Sachverhalt aber nicht spruchreif ist.
3 Wäre die vollständige Beurteilung des Zivilanspruchs unverhältnismässig aufwendig, so kann das Gericht die Zivilklage nur dem Grundsatz nach entscheiden und sie im Übrigen auf den Zivilweg verweisen. Ansprüche von geringer Höhe beurteilt das Gericht nach Möglichkeit selbst.
4 In Fällen, in denen Opfer beteiligt sind, kann das Gericht vorerst nur den Schuld- und Strafpunkt beurteilen; anschliessend beurteilt die Verfahrensleitung als Einzelgericht nach einer weiteren Parteiverhandlung die Zivilklage, ungeachtet des Streitwerts.
Leading decisions 2
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1Parteientschädigung der Privatklägerschaft bei Erlass eines Strafbefehls und Verweisung der Zivilforderungen auf den Zivilweg; Legitimation der Privatklägerschaft zur Einsprache gegen den Strafbefehl; Art. 353 Abs. 1 li…96 citations
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2Zivilklage, Schadenersatzforderung aus Geldwäscherei64 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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41 citations
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Gewerbsmässiger Betrug usw.; rechtliches Gehör, Anklagegrundsatz etc.37 citations
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28 citations09/30/2016 · 28 citations de
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