Art. 170 CrimPC

Zeugnisverweigerungsrecht aufgrund eines Amtsgeheimnisses

1 Beamtinnen und Beamte im Sinne von Artikel 110 Abs. 3 StGB und ihre Hilfspersonen sowie Mitglieder von Behörden und ihre Hilfspersonen können das Zeugnis über Geheimnisse verweigern, die ihnen in ihrer amtlichen Eigenschaft anvertraut worden sind oder die sie bei der Ausübung ihres Amtes oder ihrer Hilfstätigkeit wahrgenommen haben.
2 Sie haben auszusagen, wenn sie:
  1. a. einer Anzeigepflicht unterliegen; oder b. von ihrer vorgesetzten Behörde zur Aussage schriftlich ermächtigt worden sind.
3 Die vorgesetzte Behörde erteilt die Ermächtigung zur Aussage, wenn das Interesse an der Wahrheitsfindung das Geheimhaltungsinteresse überwiegt.

Leading decisions 4

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  1. 1
    · 05/30/2016 · 16 citations
  2. 2
    Erfordernis einer Ermächtigung eines Polizisten zur Aussage als Zeuge im Strafverfahren
    · 10/23/2014 · 7 citations Summary
  3. 3
    Triage während des Entsiegelungsverfahrens
    · 09/08/2016 · 2 citations Summary
  4. 4
    Verbot der Beschlagnahme von Unterlagen aus dem Verkehr des Beschuldigten mit Medienschaffenden
    · 01/31/2025 · 0 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

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