Art. 19 CrimPC
Erstinstanzliches Gericht
1 Das erstinstanzliche Gericht beurteilt in erster Instanz alle Straftaten, die nicht in die Zuständigkeit anderer Behörden fallen.
2 Bund und Kantone können als erstinstanzliches Gericht ein Einzelgericht vorsehen für die Beurteilung von:
- a. Übertretungen;
- b. Verbrechen und Vergehen, mit Ausnahme derer, für welche die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren, eine Verwahrung nach Artikel 64 StGB , eine Behandlung nach Artikel 59 StGB oder, bei gleichzeitig zu widerrufenden bedingten Sanktionen, einen Freiheitsentzug von mehr als zwei Jahren beantragt.
Leading decisions 5
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
1Urteilskompetenz des Einzelgerichts10 citations
-
2Gerichts- und Behördenorganisation bei Aufhebung und Umwandlung von Massnahmen; Spruchkörperbesetzung6 citations
-
3Ambulante und stationäre therapeutische Massnahme; Antrag auf nachträgliche Anordnung der Verwahrung infolge Aussichtslosigkeit der stationären therapeutischen Massnahme und Antrag auf originäre Verwahrung infolge neuer…4 citations
-
4Zuständigkeit des Einzelgerichts, Obergrenze von zwei Jahren Freiheitsstrafe2 citations
-
5Stationäre therapeutische Behandlung von psychischen Störungen in einer geschlossenen Einrichtung oder Strafanstalt, Zuständigkeit2 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
12 citations07/15/2016 · 12 citations de
-
10 citations07/15/2019 · 10 citations de
-
8 citations12/18/2019 · 8 citations de
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.