Art. 19 CrimPC

Erstinstanzliches Gericht

1 Das erstinstanzliche Gericht beurteilt in erster Instanz alle Straftaten, die nicht in die Zuständigkeit anderer Behörden fallen.
2 Bund und Kantone können als erstinstanzliches Gericht ein Einzelgericht vorsehen für die Beurteilung von:
  1. a. Übertretungen;
  2. b. Verbrechen und Vergehen, mit Ausnahme derer, für welche die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren, eine Verwahrung nach Artikel 64 StGB , eine Behandlung nach Artikel 59 StGB oder, bei gleichzeitig zu widerrufenden bedingten Sanktionen, einen Freiheitsentzug von mehr als zwei Jahren beantragt.

Leading decisions 5

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Urteilskompetenz des Einzelgerichts
    · 05/10/2021 · 10 citations Summary
  2. 2
    Gerichts- und Behördenorganisation bei Aufhebung und Umwandlung von Massnahmen; Spruchkörperbesetzung
    · 03/21/2019 · 6 citations Summary
  3. 3
    Ambulante und stationäre therapeutische Massnahme; Antrag auf nachträgliche Anordnung der Verwahrung infolge Aussichtslosigkeit der stationären therapeutischen Massnahme und Antrag auf originäre Verwahrung infolge neuer…
    · 08/23/2021 · 4 citations Summary
  4. 4
    Zuständigkeit des Einzelgerichts, Obergrenze von zwei Jahren Freiheitsstrafe
    · 09/04/2024 · 2 citations
  5. 5
    Stationäre therapeutische Behandlung von psychischen Störungen in einer geschlossenen Einrichtung oder Strafanstalt, Zuständigkeit
    · 10/22/2015 · 2 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • 07/15/2016 · 12 citations de
  • 07/15/2019 · 10 citations de
  • 12/18/2019 · 8 citations de

Latest Federal Supreme Court decisions

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