Art. 190 StPO
Entschädigung
Die sachverständige Person hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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10 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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SBK.2024.1391 Zitierungen07.07.2024 · 1 Zitierungen
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Obergericht / Strafgericht / Beschwerdekammer in Strafsachen — SBK.2024.1391 ZitierungenSBK.2024.139· 04.07.2024 · 1 Zitierungen
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Neueste BGer-Urteile
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