Art. 190 StPO

Entschädigung

Die sachverständige Person hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 25.04.1980 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • SBK.2024.139
    07.07.2024 · 1 Zitierungen
  • Obergericht / Strafgericht / Beschwerdekammer in Strafsachen — SBK.2024.139
    SBK.2024.139
    · 04.07.2024 · 1 Zitierungen
  • 12.11.2012 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

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