Art. 201 CrimPC
Form und Inhalt
1 Die Vorladungen von Staatsanwaltschaft, Übertretungsstrafbehörden und Gerichten ergehen schriftlich.
2 Sie enthalten:
- a. die Bezeichnung der vorladenden Strafbehörde und der Personen, welche die Verfahrenshandlung vornehmen werden;
- b. die Bezeichnung der vorgeladenen Person und der Eigenschaft, in der sie an der Verfahrenshandlung teilnehmen soll;
- c. den Grund der Vorladung, sofern der Untersuchungszweck diesen Hinweis nicht verbietet;
- d. Ort, Datum und Zeit des Erscheinens;
- e. die Aufforderung, persönlich zu erscheinen;
- f. den Hinweis auf die Rechtsfolgen des unentschuldigten Fernbleibens;
- g. das Datum der Ausstellung der Vorladung;
- h. die Unterschrift der vorladenden Person.
Leading decisions 4
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Verfahren bei Einsprache, Säumnis nach Vorladung, Rückzugsfiktion33 citations
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2Vorladung des Beschuldigten im Ausland12 citations
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3Rückzugsfiktion im Berufungsverfahren infolge Unmöglichkeit, die beschuldigte, berufungsführende Person vorzuladen; unbekannter Aufenthalt der beschuldigten Person11 citations
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4Parteistellung der Staatsanwaltschaft, Vertretung vor Gericht, Widerruf der Vorladung aus wichtigen Gründen2 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Säumnis im Berufungsverfahren bei (amtlicher) notwendiger Verteidigung; Zustellung bei persönlicher Erscheinungspflicht zur Verhandlung14 citations
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11 citations
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Nichteintreten auf Einsprache; Rückzugsfiktion (Art. 355 Abs. 2 StPO)7 citations
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