Art. 220 CrimPC
Begriffe
1 Die Untersuchungshaft beginnt mit ihrer Anordnung durch das Zwangsmassnahmengericht und endet mit dem Eingang der Anklage beim erstinstanzlichen Gericht, dem vorzeitigen Antritt einer freiheitsentziehenden Sanktion oder mit der Entlassung der beschuldigten Person während der Untersuchung.
2 Als Sicherheitshaft gilt die Haft während der Zeit zwischen dem Eingang der Anklageschrift beim erstinstanzlichen Gericht und der Rechtskraft des Urteils, dem Antritt einer freiheitsentziehenden Sanktion, dem Vollzug der Landesverweisung oder der Entlassung.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Sicherheitshaft in nachträglichen richterlichen Massnahmeverfahren16 citations
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2Keine periodische automatische Haftprüfung im vorzeitigen Strafvollzug10 citations
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3Besuchsrecht unter strafprozessual inhaftierten Lebenspartnern9 citations
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4Vorzeitiger Strafantritt während eines hängigen Rechtsstreits über eine Haftverlängerung9 citations
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5Stationäre therapeutische Behandlung von psychischen Störungen, Beginn der fünfjährigen Dauer8 citations
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6Haft wegen einfacher Wiederholungsgefahr; Vortatenerfordernis4 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Entlassung aus dem vorzeitigen Strafvollzug und Anordnung von Sicherheitshaft12 citations
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Nachverfahren; Sicherheitshaft11 citations
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Extension of Detention Pending Trial11 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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