Art. 247 CrimPC
Durchführung
1 Die Inhaberin oder der Inhaber kann sich vorgängig zum Inhalt der Aufzeichnungen äussern.
2 Zur Prüfung des Inhalts der Aufzeichnungen, insbesondere zur Aussonderung von Aufzeichnungen mit geschütztem Inhalt, können sachverständige Personen beigezogen werden.
3 Die Inhaberin oder der Inhaber kann der Strafbehörde Kopien von Aufzeichnungen und Ausdrucke von gespeicherten Informationen zur Verfügung stellen, wenn dies für das Verfahren ausreicht.
Leading decisions 5
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Art. 246-248 und Art. 263 StPO25 citations
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2Arzt- und Patientengeheimnis, Entsiegelung von ärztlichen Aufzeichnungen und Unterlagen25 citations
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3Online-Recherche und vorläufige Sicherstellung von Chat-Verläufen auf einem digitalen sozialen Netzwerk; Entsiegelung24 citations
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4Berechtigung zum Siegelungsantrag10 citations
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5Edition und Siegelung elektronisch übermittelter Unterlagen0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Siegelungsbegehren10 citations
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Unsealing9 citations
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8 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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