Art. 265 CrimPC
Herausgabepflicht
1 Die Inhaberin oder der Inhaber ist verpflichtet, Gegenstände und Vermögenswerte, die beschlagnahmt werden sollen, herauszugeben.
2 Keine Herausgabepflicht haben:
- a. die beschuldigte Person;
- b. Personen, die zur Aussage- oder Zeugnisverweigerung berechtigt sind, im Umfang ihres Verweigerungsrechts;
- c. Unternehmen, wenn sie sich durch die Herausgabe selbst derart belasten würden, dass sie: 1. strafrechtlich verantwortlich gemacht werden könnten, oder 2. zivilrechtlich verantwortlich gemacht werden könnten, und wenn das Schutzinteresse das Strafverfolgungsinteresse überwiegt.
3 Die Strafbehörde kann die zur Herausgabe verpflichtete Person zur Herausgabe auffordern, ihr eine Frist setzen und sie für den Fall der Nichtbeachtung auf die Strafdrohung von Artikel 292 StGB oder die Möglichkeit einer Ordnungsbusse hinweisen.
4 Zwangsmassnahmen sind nur zulässig, wenn die Herausgabe verweigert wurde oder anzunehmen ist, dass die Aufforderung zur Herausgabe den Zweck der Massnahme vereiteln würde.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Online-Recherche und vorläufige Sicherstellung von Chat-Verläufen auf einem digitalen sozialen Netzwerk; Entsiegelung24 citations
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223 citations
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3Art. 246-248 und Art. 263 StPO22 citations
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4Art. 1 Abs. 1 lit. b und Art. 67a IRSG8 citations
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5Editionsbefehl betreffend Daten eines Facebook-Accounts7 citations
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6Nationale Rechtshilfe, keine prozessualen Zwangsmittel zulässig2 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Strafuntersuchung; Herausgabeverfügung20 citations
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Strafverfahren; Entsiegelung9 citations
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Strafverfahren; Nichtzulassung von Beweismitteln7 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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